Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Juli 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungsverträge zwischen Stephan Schaefer (nachfolgend „Auftragnehmer") und Unternehmern im Sinne von § 14 BGB (nachfolgend „Auftraggeber"). Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, sofern der Auftragnehmer ihnen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Leistungsgegenstand
Gegenstand des Vertrags ist die Erbringung von Softwareentwicklungsleistungen (Individualentwicklung, Anpassung bestehender Software, Beratung, Schnittstellen, Wartung) gemäß dem jeweiligen Angebot oder Auftrag.
§ 3 Abrechnung
Aufwandsbasiert (Standard): Leistungen werden nach tatsächlichem Zeitaufwand abgerechnet. Der Stundensatz wird im Angebot festgelegt. Abgerechnet wird in 15-Minuten-Schritten.
Festpreis (auf Anfrage): Für klar abgegrenzte Vorhaben ist ein Festpreis möglich. Dieser gilt für den im Angebot beschriebenen Leistungsumfang. Änderungen des Umfangs werden gesondert vereinbart und berechnet.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Materialien rechtzeitig zur Verfügung. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers und berechtigen zur Anpassung von Zeitplan und Vergütung.
§ 5 Abnahme
Nach Fertigstellung erhält der Auftraggeber die Leistung zur Prüfung. Abnahme gilt als erteilt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich begründete Mängel anzeigt oder die Software produktiv einsetzt.
§ 6 Mängelhaftung
Für Mängel an individuell entwickelter Software gilt eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten ab Abnahme. Die Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neulieferung) hat Vorrang.
§ 7 Haftungsbeschränkung
Die Haftung des Auftragnehmers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Im Fall der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Datenverluste ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 8 Urheberrecht & Nutzungsrechte
Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber das einfache, unbefristete Nutzungsrecht an der entwickelten Software für den vereinbarten Zweck. Der Quellcode wird nach Abnahme und vollständiger Zahlung übergeben, sofern nicht anders vereinbart.
§ 9 Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln alle im Rahmen des Projekts ausgetauschten Informationen vertraulich und geben sie nicht ohne schriftliche Zustimmung der anderen Partei an Dritte weiter. Diese Pflicht gilt unbefristet.
§ 10 Anwendbares Recht & Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Wohnsitz des Auftragnehmers, soweit der Auftraggeber Kaufmann ist.